Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG für die Website von KIVOM (DUNDE GmbH)
Die Website www.kivom.de bewirbt und vertreibt ausschließlich ein Produkt der DUNDE GmbH, das sich an Augenarztpraxen und andere medizinische Fachbetriebe richtet. Es handelt sich dabei um ein reines B2B-Angebot.
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, sind Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 2 BFSG anbieten. Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Da die DUNDE GmbH mit KIVOM ausschließlich Geschäftskunden adressiert, besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung der Website. Eine freiwillige Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Barrierefreiheit bleibt möglich und kann bei zukünftigen Änderungen der Zielgruppe oder des Angebots erneut geprüft werden.